22.02.2022, 15:21
Die ganze Diskussion mit ergoogeltem oder aus der Beckschen Textausgabe stammenden "Wissen" ist überflüssig, erst recht die, ob ein mündlicher Vertrag - der natürlich ausreichen würde, da kein Schriftformerfordernis - zustande gekommen ist. Wie bereits oben geklärt, Posting #697, gab es eine verbindliche, schriftliche Bestellung von Rainer, die dann von Geiger schriftlich angenommen wurde, also einen schriftlichen Vertrag, den man nicht so mir nichts dir nichts stornieren kann, von dem man nur zurücktreten kann oder ihn anfechten kann, wofür aber ein wichtiger Grund vorliegen müßte oder ein vertraglich vereinbartes Rücktrittsrecht. Letzteres weiß ich nicht, kenne den Vertrag nicht, das gilt umso mehr, als viele gewerbliche Autohändler auch eine so genannte “verbindliche Bestellung” verwenden und hierzu dann AGB beifügen, in denen geregelt ist, wann der Vertrag zustande kommen soll, ersteres liegt sicher nicht in dem Geschilderten vor.
Man muß auch noch prüfen, ob kein Dissens vorliegt, weil Angebot und Annahme nicht korrespondieren. Eine Einigung wäre in diesem Fall nicht zustande gekommen, also existiere auch kein Vertrag. Aber lassen wir die Feinheiten, das würde hier zu weit führen. Im Einzelfall ist das nicht so einfach zu bestimmten – ohne Unterlagen und Prüfung durch einen fachkundigen Juristen ist es schwierig, das Zustandekommen eines Vertrages zu prüfen.
In einem muss ich dem jungen User, der wohl Roland heißt - er hat sich hier nie vorgestellt - erneut recht geben, damit ginge ich zum Anwalt und würde - wenn möglich - Karl nicht davonkommen lassen.
Fachlichen Gruß
Edgar
Man muß auch noch prüfen, ob kein Dissens vorliegt, weil Angebot und Annahme nicht korrespondieren. Eine Einigung wäre in diesem Fall nicht zustande gekommen, also existiere auch kein Vertrag. Aber lassen wir die Feinheiten, das würde hier zu weit führen. Im Einzelfall ist das nicht so einfach zu bestimmten – ohne Unterlagen und Prüfung durch einen fachkundigen Juristen ist es schwierig, das Zustandekommen eines Vertrages zu prüfen.
In einem muss ich dem jungen User, der wohl Roland heißt - er hat sich hier nie vorgestellt - erneut recht geben, damit ginge ich zum Anwalt und würde - wenn möglich - Karl nicht davonkommen lassen.
Fachlichen Gruß
Edgar