22.02.2022, 14:25
(22.02.2022, 12:43)MikeG schrieb: „… Grundwissen …“ hilft hier eher wenig. Bitte die Thematik den Profis überlassen. In diesem Fall mithin Edgar.
Ich muss kein Bäcker sein um einen Kuchen zu backen.
Wer eine kaufmännische Ausbildung hat, der hat auch regelmäßig mit Verträgen zu tun.
Und wenn er lesen kann, dann hat er evtl. ja auch das im Schrank:
Gesetzestext
Buch. Softcover
89., überarbeitete Auflage. 2022
XXXI, 956 S.
Beck im dtv. ISBN 978-3-406-78746-1
Format (B x L): 12,4 x 19,1 cm
Gewicht: 567 g
Stand: 23. Dezember 2021
Dort steht z.b. auch, dass Verträge "formfrei" sind ... d.h. auch ein mündlicher Vertrag ist gültig.
Bei einer Anzahlung von 5.000 € auf denen der Geiger wohl mehrere Monate saß, sollte sich dieser
"mündliche Vertrag" eindeutig klären lassen. Ausserdem muss er ja nichts "stornieren" was es nicht gibt.
Ich für meinen Teil würde dies - zur Not auch von einem Anwalt - klären lassen.
Ich hatte vor Jahren einen ähnlich gelagerten Fall und ich habe keinen Anwalt benötigt. Die Drohung hat ausgereicht.
Wenn Ihr jetzt immer noch der Meinung seid, dass ich solche Diskussionen doch den "Profis" überlassen soll,
dann ist dieses Forum ein Kindergarten der meine Zeit nicht Wert ist. Ihr könnt dann mein Profil gerne löschen.