22.02.2022, 12:20
(22.02.2022, 11:46)pr711 schrieb:(22.02.2022, 10:36)Maseratimerlin schrieb:So nicht ganz richtig !!!!(21.02.2022, 22:12)Vette® Sack schrieb: Am 10.02.22 hat Geiger einen Anruf von GM-Europe zu meiner Anfrage erhalten und mir per mail mitgeteilt, dass er wegen
mangelnder Glaubwürdigkeit, die ich ihm entgegenbringen würde, den Vertrag storniert. Die Anzahlung von 5000 € wurde mir
zurücküberwiesen. In fast 10 Monaten habe ich 2x nach einem möglichen Prod.-Datum angefragt. Das ist natürlich dreist.
Gab es denn tatsächlich schon einen Vertrag? Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer die Annahme der Bestellung schriftlich bestätigt oder das Auto liefert.
Gruß
Edgar
Die Bestellung kann Annahme- oder Angebotserklärung sein. Dies ist abhängig vom Einzelfall:
- Erfolgt die Bestellung des Käufers auf ein konkretes Angebot des Verkäufers, kommt ein Kaufvertrag mit Zugang der Bestellung beim Verkäufer zustande. In diesem Fall ist die Bestellung des Käufers die Annahme des Angebots.
- Erfolgt die Bestellung auf eine Werbeanzeige des Verkäufers, ist die Bestellung das Angebot auf Vertragsschluss. In diesem Fall bietet der Käufer (mit der Bestellung) dem Verkäufer einen Vertragsschluss an.
Hier gab es kein konkretes Angebot, deshalb irrelevant. Immer schön am Sachverhalt bleiben und nicht nur bei jura-basic googeln.
Gruß
Edgar
(22.02.2022, 12:14)Vette® Sack schrieb: Hallo Edgar,
die Bestätigung des Kaufvertrages ist schriftlich per mail erfolgt.
Gruß Rainer
Dann gab es einen Vertrag und bei einem Schaden auch die Pflicht, den zu ersetzen.
Gruß
Edgar