15.01.2022, 15:44
Ich kenne die Zehnjahres-Regel für zeitgenössische Veränderungen genauso wie die um ein nicht originales Radio aus eigener Erfahrung. Ich habe auch schon - unter anderem von einem der renommiertesten Corvetteschrauber hier - von der 90%-Regel gehört, ohne allerdings dafür jemals einen Beleg gesehen zu haben.
Unabhängig davon würde ich davon ausgehen, dass der Umbau der Klappscheinwerfer nicht zu einer Verweigerung oder Aberkennung des H-Kennzeichens führen würden.
Unabhängig davon würde ich davon ausgehen, dass der Umbau der Klappscheinwerfer nicht zu einer Verweigerung oder Aberkennung des H-Kennzeichens führen würden.
Gruß, Alex
Forced Induction Owner´s Club: 602 PS, 688 nm
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