Dann gibt es da Unterschiede.
Die deutsche Regelung geht über den Originalzustand hinaus.
Generell und unabhängig jetzt speziell vom Thema Zahnstangenlenkung :
"Zeitgenössische Modifikationen", also Umbauten, die im Zeitraum bis 10 Jahre nach dem betreffenden BJ. bzw. der EZ machbar waren und zulässig abnahme- / eintragungsfähig waren, schließen das H-Kennzeichen nicht aus.
Auch wenn diese Modifikationen erst jetzt vorgenommen werden (früher war es wohl mal so, daß man damalige Rechnungen oder Nachweise über die schon "seinerzeit" vorgenommen Änderungen vorlegen mußte, das ist aber passé ) .
Was nicht unbedingt heißt, daß man den gesicherten Eintrag eines meterhohen Kompressors durch die Motorhaube zwingend erwarten darf, weil man einen Mustereintrag einer solchen Einzelabnahme von 1970 vorzeigen kann.
Die deutsche Regelung geht über den Originalzustand hinaus.
Generell und unabhängig jetzt speziell vom Thema Zahnstangenlenkung :
"Zeitgenössische Modifikationen", also Umbauten, die im Zeitraum bis 10 Jahre nach dem betreffenden BJ. bzw. der EZ machbar waren und zulässig abnahme- / eintragungsfähig waren, schließen das H-Kennzeichen nicht aus.
Auch wenn diese Modifikationen erst jetzt vorgenommen werden (früher war es wohl mal so, daß man damalige Rechnungen oder Nachweise über die schon "seinerzeit" vorgenommen Änderungen vorlegen mußte, das ist aber passé ) .
Was nicht unbedingt heißt, daß man den gesicherten Eintrag eines meterhohen Kompressors durch die Motorhaube zwingend erwarten darf, weil man einen Mustereintrag einer solchen Einzelabnahme von 1970 vorzeigen kann.
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"....WAS MAN ANFÄNGT, MUß MAN AUCH ZU EN
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