12.10.2021, 18:30
Hallo
Bei uns in CH ist eine Zahnstangenlenkung eintragungspflichtig. Wenn sie eingetragen wird, dann nach meinem Verständnis nur unter Entzug der Veteranenzulassung. Ist die H-Zulassung in DE nicht mit unserem Veteraneneintrag vergleichbar?
Grobe Erklärung: Veteraneneintrag = Fahrzeug im Originalzustand, alle 6 Jahre zur Prüfstelle, max. 3000km Fahrleistung/Jahr
"Normale" Zulassung = Techn. Abänderungen möglich, müssen aber eingetragen sein, alle 2 Jahre zur Prüfstelle, unbeschränkte Fahrleistung/Jahr
Gruss
Marcel
Bei uns in CH ist eine Zahnstangenlenkung eintragungspflichtig. Wenn sie eingetragen wird, dann nach meinem Verständnis nur unter Entzug der Veteranenzulassung. Ist die H-Zulassung in DE nicht mit unserem Veteraneneintrag vergleichbar?
Grobe Erklärung: Veteraneneintrag = Fahrzeug im Originalzustand, alle 6 Jahre zur Prüfstelle, max. 3000km Fahrleistung/Jahr
"Normale" Zulassung = Techn. Abänderungen möglich, müssen aber eingetragen sein, alle 2 Jahre zur Prüfstelle, unbeschränkte Fahrleistung/Jahr
Gruss
Marcel