07.09.2021, 19:00
74 dB(A) gelten seit 1. Juli 2020 für das Fahrgeräusch U.3 im Fahrzeugschein.
Ab 1. Juli 2024 reduziert sich der Wert übrigens auf 72 dB(A).
Interessanter ist das Standgeräusch U.1 bei korrespondierender Drehzahl U.2 - und wie es sich anhört.
Das ist für mich, neben der Sitzposition, DER Knackpunkt bei der C8.
Bei einem >100 k€ Auto will ich keine AGA aus dem Zubehörhandel (Grail) einbauen müssen, insbesondere da "Geräuschemissionen" im Zeichen der E-Mobilität, auch bei Bestandsfahrzeugen, sicher noch mehr in den Fokus rücken.
Nur in Verbindung mit der Umrüstung eines Importfahrzeugs könnte das Sinn machen.
Gruß
Tom
Ab 1. Juli 2024 reduziert sich der Wert übrigens auf 72 dB(A).
Interessanter ist das Standgeräusch U.1 bei korrespondierender Drehzahl U.2 - und wie es sich anhört.
Das ist für mich, neben der Sitzposition, DER Knackpunkt bei der C8.
Bei einem >100 k€ Auto will ich keine AGA aus dem Zubehörhandel (Grail) einbauen müssen, insbesondere da "Geräuschemissionen" im Zeichen der E-Mobilität, auch bei Bestandsfahrzeugen, sicher noch mehr in den Fokus rücken.
Nur in Verbindung mit der Umrüstung eines Importfahrzeugs könnte das Sinn machen.
Gruß
Tom