03.06.2021, 14:26
Ging es dabei aber nicht um einen Gebrauchtwagenkaufvertrag mit Garantieversicherung und nicht um die Herstellergarantie?
Hatte der BGH diesbezüglich nicht einige Jahre zuvor entschieden, dass der Hersteller bei seiner freiwilligen Garantie sehr wohl derartige Einschränkungen machen darf?
Gruß
JR
Hatte der BGH diesbezüglich nicht einige Jahre zuvor entschieden, dass der Hersteller bei seiner freiwilligen Garantie sehr wohl derartige Einschränkungen machen darf?
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!