29.05.2021, 22:25
Christoph, ich würde der Firma mitteilen, daß Du die Felgen prüfen läßt und mir vorbehalten, den Ersatz aller Felgen zu verlangen. Natürlich würde ich denen nicht die Felgen geben, sonst bekommst Du sie nicht wieder, ohne die eine zu zahlen. In Deutschland würde ich einem Mandanten raten, ein selbständiges gerichtliches Beweisverfahren zu machen, wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat, denn dann zahlt die RSV die Begutachtung. Möglicherweise geht das nach Schweizer Recht auch.
Gruß
Edgar
Gruß
Edgar