28.05.2021, 09:21
(27.05.2021, 11:53)Gelber Bengel schrieb: Stimmt! Aber der Anruf der Werkstatt am nächsten Tag deutete ja schon in Richtung Auforderung zur Bezahlung durch ihn. Haben die dann vorerst Eigentumsvorbehalt?
Martin, ich weiß nicht, wie das in der Schweiz ist, hier ginge bei einem vertraglich vereinbarten Eigentumsvorbehalt die Ware zunächst in den Besitz, aber nicht in das Eigentum von Christoph über. Erst wenn die Sache komplett bezahlt wurde, ist er Eigentümer. Aber die werden nicht kommen und die Felge abschrauben, sondern werden ihn auf Zahlung verklagen, wenn sie meinen er müßte zahlen. Also hat er erst mal die Felge und die Werkstatt ist im Zugzwang.
an buumeli: Ich weiß, daß Christoph aus der Schweiz kommt. Ist mir schon aufgefallen, als er das erste Mal neben mir saß und so komisch sprach.
Gruß
Edgar