27.05.2021, 10:19
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 27.05.2021, 12:21 von Gelber Bengel.)
@ Molle
Eben! Wieso sollte eine solch weiche Felge ein Festigkeitsgutachten bekommen das den Straßenverkehr zulässt? Dass leider bei unvorsichtigem Einspannen unschöne Kerben am Rand entstehen können ist ja bekannt. Aber von Querschnittverformungen durch eine Montagemaschine habe ich noch nie gehört.
@sto
Die geraten in der Werkstatt jetzt in Beweisnot. In Kombination mit dem von ihnen beauftragten "Gutachten" ist deren Regulierung mit ihrer Versicherung in Gefahr weil sie faktisch den "Beweis" eines Vorschadens angetreten haben. Und dann ist der Versicherer raus. Klassisches Eigentor! Lass Dich nicht beirren und bestehe auf Ausgleich des Schadens durch die Werkstatt! Wo die ihr Geld zurück bekommt kann Dir wumpe sein. Ein tägliches Thema in meinem Job.
Eben! Wieso sollte eine solch weiche Felge ein Festigkeitsgutachten bekommen das den Straßenverkehr zulässt? Dass leider bei unvorsichtigem Einspannen unschöne Kerben am Rand entstehen können ist ja bekannt. Aber von Querschnittverformungen durch eine Montagemaschine habe ich noch nie gehört.
@sto
Die geraten in der Werkstatt jetzt in Beweisnot. In Kombination mit dem von ihnen beauftragten "Gutachten" ist deren Regulierung mit ihrer Versicherung in Gefahr weil sie faktisch den "Beweis" eines Vorschadens angetreten haben. Und dann ist der Versicherer raus. Klassisches Eigentor! Lass Dich nicht beirren und bestehe auf Ausgleich des Schadens durch die Werkstatt! Wo die ihr Geld zurück bekommt kann Dir wumpe sein. Ein tägliches Thema in meinem Job.