27.05.2021, 09:31
(25.05.2021, 14:09)sto schrieb: @Gozer: Dann soll ich also in die Werkstatt und kontrollieren was für eine Reifenmaschine dort im Einsatz steht?
Nein, musst Du nicht. Die Werkstatt muss wissen, was sie tut. Den "Gutachter" sehe ich so wie Martin. Sehr wahrscheinlich ist das der hauseigene Schadensgutachter der Werkstatt, der sonst die Unfallgutachten macht. Ein Gutachter der eigenen Handel-/Handwerkversicherung wäre so schnell nicht dagewesen und sein Materialgutachten heute noch nicht fertig. Den behaupteten Vorschaden kann man ohne dem nicht feststellen.
Wenn die Werkstatt schlau ist, räumt sie den Fehler gegenüber der eigenen Versicherung ein, dann muss sie den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen. Dir kann das aber egal sein, Dein Anspruch besteht gegenüber der Werkstatt.
Gruß
Edgar