24.05.2021, 13:43
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.05.2021, 13:49 von Testfahrer.)
(24.05.2021, 11:19)Gelber Bengel schrieb: Damit scheint der Fehler doch gefunden wenn der Hersteller schon explizit auf die Gefahr hinweist. Inwieweit der Kunde verpflichtet ist den Reifenhändler als Fachbetrieb aufmerksam darauf zu machen kann ich juristisch nicht beurteilen. Da Du das Fahrzeug jedoch gerade erst erworben hast wird wahrscheinlich die Vorschadenproblematik nochmal hochkommen, es sei denn das Fehlverhalten ist eindeutig dem jetzigen Monteur zuzuweisen.
GEFÄHRLICH...................Also die Felge soll anfällig sein.....hmm das wäre dann eine Art Herstellungsfehler des Produkts.....dann müßten ja entsprechende Handwerksbetriebe praktisch nur noch derartige Fibeln und Anwendungsmappen studieren.
Bei manchen Franzosen ist es ähnlich, die man normal nicht aufspannen kann, wenn sie dreilöchig sind.....Aber das merkt man ja schon beim Aufspannen, das das gar nicht geht.....Wenn diese OZ sich normal aufspannen läßt, aber nicht normal aufgespannt werden soll, wie oben weiter der Corvettenmensch vom Betrieb schreibt, dann sehe ich den Fehler ( Kausalität) doch beim Hersteller, nicht bei der Werkstatt. Auch wenns schön ist, dass die Fachwerkstatt Bescheid weiß.
Unter Normalumständen muß eine Felge bearbeitet werden können, ohne dass man mit Brüchen oder dergleichen rechnen muß.
Und wenn das so nicht geht, sollte es anderweit besser bekannt und kenntlich gemacht sein.
Das ist meine Meinung dazu.
Sonst wäre die Werkstatt wörtlich immer der "Dumme"....aber warum sollte sie ?