21.05.2021, 23:31
(21.05.2021, 21:09)Oeli schrieb:(21.05.2021, 19:16)daabm schrieb: Es sind nur die Zulassungsstellen in ihrer gutsherrlichen Art, die sich da querstellen.
Da ist was dran.
Im Kreis Segeberg sieht man das wohl lockerer, wenn man dem veröffentlichten Merkblatt glauben schenken darf.
Mal auf https://www.segeberg.de/ nach Kennzeichengröße suchen, dann kommt man zum Merkblatt.
Auf Seite 6 unter 1.7
Zitat:1.7
(Kennzeichen für Oldtimer)
Sofern die voranstehenden Kriterien der Intention des § 2 Nr. 22 widersprechen würden, die eine weitest
gehende Darstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs gewährleisten soll, kann unter Vorlage des
Gutachtens nach § 23 StVZO entgegen den Ausführungen zu Nr. 1.1 bis 1.5 eine Ausnahmegenehmigung für ein verkleinertes zweizeiliges Oldtimer-Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 4 Nr. 3 erteilt werden.
FZV Anlage 4 Abschnitt 4 (Oldtimerkennzeichen) Nr.3 ---> Klick hier
Leider steht da: "... kann unter Vorlage ..." und nicht: ... ist unter Vorlage ...
Gruß
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Ralf