17.04.2021, 00:05
(16.04.2021, 21:32)Gelber Bengel schrieb: Habe heute noch mit Edgar als Fachanwalt für Verkehrsrecht über dieses Faktum gesprochen. Auch für Touristenfahrten oder ähnliche Veranstaltungen. Das kann er aber selbst am Besten erklären.
Wie definieren wir die Ausfahrten bei unseren Treffen z.Bsp. Suhl etc. ?
Ich will nicht Krümelkacken.