(09.04.2021, 17:49)black_c3_vette schrieb: Es muss ja auch definitiv zwischen EU und US Modell unterschieden werden. Meines Wissens nach musst du einen US hier nicht "drosseln", da hier Einzelprüfung und Begutachtung erfolgt. Da greift dann die EU-Geräuschverordnung wohl nicht bzw du bekommst eine Ausnahmen. Die Fahrzeuge habe auch meist ein höheres Standgeräusch eingetragen. ...
Kurz und einfach gesagt: Die gesetzliche Reglementierung des Fahrgeräuschs gilt grundsätzlich auch für US-Importfahrzeuge (das Thema der Kleinserie lasse ich außen vor). Das ist ja der Grund, warum die Drosselung in manche US-Importfahrzeuge extra implementiert wird (andere verbauen einen Silencer o.ä.).. Zulassungsrechtliche Unterschiede gibt es m. W. zwar bei Modellen, die gar nicht als EU-homologiertes Modell zu bekommen sind (Beispiel ist z. B. der Dodge Challenger), das ist bei Corvette und Camaro aber nicht relevant, weil es die ja auch als EU-Modell gibt.
Das eingetragene Standgeräusch ist wieder etwas anderes, dort bestehen bei der Zulassung (mangels gesetzlicher Reglementierung) gewisse „Gestaltungsmöglichkeiten“.
(09.04.2021, 17:49)black_c3_vette schrieb: ... Fakt ist aber wenn du ein EU-Vette mit der US-Software fährst, ist es nicht legal. ...
M. E. absolut korrekt.