(09.04.2021, 01:32)Gelber Bengel schrieb: Nachdem ich in den letzten Tagen bei kompetenten Quellen intensiv recherchiert habe, komme ich mittlerweile zu folgendem Ergebnis: GM hat, um die europäischen Lärmpegelmessungen zu bestehen, im messrelevanten Bereich eine durch Software beeinfluste "Korrektur" der Drosselklappenstellung vorgenommen. ...
Für diese Erkenntnis hätte übrigens auch eine kleine Suche hier im kompetenten Forum ausgereicht, oder einfach das Lesen dieses kompetenten Freds von Anfang an.
(09.04.2021, 13:57)Gelber Bengel schrieb: Es kommt im ersten Step mal darauf an, ob wirklich eine Überschreitung der gesetzlichen Vorgaben stattfindet wenn man auf US-Software wechselt. Die US-Modelle sind in Deutschland ja auch zulassungsfähig mit der vorhandenen Software. ...
Was meinst du mit der "vorhandenen Software" (keine Wertung, sondern Verständnisfrage)? Den US-Softwarestand? Dann wäre die Aussage unrichtig:
Kurz und einfach gesagt wurden innerhalb der EU die technischen Anforderungen an die Fahrgeräuschmessung im Laufe der letzten Jahre en detail verschärft. Das ist sehr wahrscheinlich der Grund, warum GM die 50 km/h-Drosselung bei Corvettes neueren Baujahrs eingeführt hat. In etwa seit MY2017 waren die damaligen C7 ohne die Drosselung nicht mehr zulassungsfähig.
Insofern gab es damals auch bei US Importen (z. B. C7 oder 6th Gen. Camaro) durchaus Zulassungsprobleme - weil die Fahrzeuge im messrelevanten Bereich eben zu laut waren. Mindestens Geigercars macht(-e) es daher (wie schon gesagt) so, dass z. B. die US-Importe des Camaros (z. B. der ZL1 1LE) nachträglich die 50 km/h-Drosselung erhalten (haben). Damit, und nur damit, klappt(-e) eine rechtssichere und bestandsfähige Zulassung per EBE.