12.03.2021, 23:39
(12.03.2021, 17:28)500er schrieb: Und was sagt der TÜV wenn man die seitlichen Reflektoren einfach abklebt ?
Habe ich gemacht, da ich diese auf schwarz und dann noch "ohne Funktion" hässlich finde.
Gruß Tommy
Hallo Tommy, das ist eine interessante Frage.
Zuerst einmal braucht ein M1-Fahrzeug (PKW) keine seitlichen nicht dreieckigen Rückstrahler, sofern es ≤ 6000mm lang ist (EG-Fzg.). Soll das Fahrzeug dennoch seitliche Rückstrahler haben, brauchst du jeweils einen im vorderen und einen im hinteren Drittel des Fahrzeugs.
Jetzt ist es nach §49a StVZO so, dass rückstrahlende Mittel als lichttechnische Einrichtungen zählen. Somit gilt:
Zitat: "Die lichttechnische Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein."
Ich behaupte jetzt wenn du deinen seitlichen Rückstrahler abklebst, dann ist dieser nicht mehr ständig betriebsfertig und entspricht somit nicht mehr den Vorschriften. Grob nach dem Grundsatz was verbaut ist muss funktionieren. Wenn du ihn demontierst, dann ist es vorschriftsmäßig, denn du brauchst diese ja nicht. Bei Nebelscheinwerfern ist es auch so, dass es erhebliche Mängel sind wenn diese zu hoch eingestellt sind, Feuchtigkeitseintritt haben oder nicht funktionieren (Leuchtmittel kaputt, etc.) ABER komplett zulässig und vorschriftsmäßig wenn du diese einfach abbaust, denn diese sind nicht vorgeschrieben. Ist ziemlich verwirrend die Geschichte... Nach §22a StVZO sind Rückstrahler bauartgenehmigungspflichtige Teile, d.h. diese dürfen dann auch nicht durch Lasieren, Lackieren, etc. verändert werden.
Gruß Martin
P.S.: Nein, ich mache diese Vorschriften nicht selbst.