11.03.2021, 20:58
(10.03.2021, 22:01)Strichcode schrieb: [...]
Vor allem verstehe ich nicht, weshalb vorne LED Gelb/Orange erlaubt ist, hinten aber LED Rot verboten. Hinten wäre LED Orange angeblich auch ok.
[...]
Die Antwort des TÜV-Mitarbeiters war richtig.
Kann dir das Buch "Lichttechnische Einrichtungen an Kraftfahrzeugen und deren Anhängern" vom Kirschbaumverlag empfehlen, das ist vom BMVI und sämtlichen Prüforganisation anerkannt.
Du darfst es vorne weil die seitlichen nicht dreieckigen Rückstrahler gelb sind und mit Beleuchtung als Seitenmarkierungsleuchten fungieren. ECE-R48 (6.18) oder StVZO §51a. Lichtfarbe gelb. Der hintere nicht dreieckige Rückstrahler darf nur rot sein, wenn er mit der Schlussleuchte zusammengebaut ist. Gibt dann ne Ausnahmegenehmigung für die EG-C7. Als grobe Daumenregel gilt: nach vorne weiß, seitlich gelb und hinten rot.
Gruß Martin