05.03.2021, 01:02
Ich habe mich mit einem TÜV Prüfer bereits ein erstes mal besprochen. Dieser bestätigte mir bisher vieles was ich schon wusste. Zeitgenössigkeit für das H und Festigkeitsnachweis.
Die Erstellung eines Festigkeitsnachweises soll doch kaum ein Hinderungsgrund sein.
Die Erstellung eines Festigkeitsnachweises soll doch kaum ein Hinderungsgrund sein.