19.02.2021, 01:36
(18.02.2021, 10:13)Wesch schrieb: Die Zeiten, wo mündliche Verträge Bestand hatten, sind leider vorrüber, obschon ich glaube, dass gesetzlich gesehen,
die noch Bestand haben sollten. ( oder ? )
Nein, sind nicht vorüber. "Zeuge" ist das Zauberwort. Oder ganz klassisch "ein Mann, ein Wort" - worauf man leider nichts mehr geben kann.
Viele Grüße, Martin
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