Das Problem ist, ein vorschnelles Handeln ohne erfolgten / getätigten Betrug kann vom Beschuldigten gegen Dich rechtlich ausgelegt werden und dann geht der Schuss nach hinten los.
Ansonsten Stichwort Cyberkriminalität. Nur wenn kein Schäden entstanden ist .. Natürlich geschickt eingefädelt, irgendwelche Anzahlung geht bei der N26 sekundenschnell mit einer Handy App ins Ausland und von da aus auf verschiedene Konten. Und was man nicht so als Normalo weiß, die Behörden ermitteln wenn überhaupt erst ab einem Schäden von über 10.tsd Euro ins Ausland und das dann noch extrem ineffizient.
Wir haben sogar den Fall einer strafrechtlichen Ermittlung, wo Handy Nummer bekannt ist und der Täter über WhatsApp und Skype aktiv ist und die kommen nicht an die Person ermittlungstechnisch Ran.
Bin gespannt auf die Antworten unserer Jura Profis hier im Forum.
Ansonsten Stichwort Cyberkriminalität. Nur wenn kein Schäden entstanden ist .. Natürlich geschickt eingefädelt, irgendwelche Anzahlung geht bei der N26 sekundenschnell mit einer Handy App ins Ausland und von da aus auf verschiedene Konten. Und was man nicht so als Normalo weiß, die Behörden ermitteln wenn überhaupt erst ab einem Schäden von über 10.tsd Euro ins Ausland und das dann noch extrem ineffizient.
Wir haben sogar den Fall einer strafrechtlichen Ermittlung, wo Handy Nummer bekannt ist und der Täter über WhatsApp und Skype aktiv ist und die kommen nicht an die Person ermittlungstechnisch Ran.
Bin gespannt auf die Antworten unserer Jura Profis hier im Forum.