14.01.2021, 15:26
(14.01.2021, 14:39)Phönix schrieb: Hallo.
Man kann es nicht oft genug wiederholen: Finger weg von einem im Auftrag zu verkaufenden Auto.
Egal, auch wenn der Händler bekannt ist.
Gruß
Ich biete 2 Fahrzeuge an im Kundenauftrag weil diese Fahrzeuge bei mir in der Pflege und Wartung sind und ich sie deshalb auch gut kenne(die Fahrzeuge).
Ich kann als Händler aber nicht nur ein Fahrzeug ankaufen um es zum gleichen Preis weiter zu verkaufen.
Ich stelle z.B. den Kontakt her falls ein ernsthafter Kaufinteressent anruft und die Abwicklung erfolgt immer zwischen dem Verkäufer(Fahrzeughalter) und dem Käufer.
Ich denke das sollte auch ein wichtiger Punkt sein den es zu beachten gibt.
Es gab auch oft den Fall das der Wagen auch bei mir in der Halle stand und die Besichtigung bei mir statt fand,aber die Abwicklung zwischen den beiden Vertragspartnern nur mit meiner Hilfestellung erfolgte.
Aus der Bezahlung habe ich mich rausgehalten.
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