13.01.2021, 20:50
Hi Zusammen,
ich hab da mal ne Frage zum Thema "Im Kundenauftrag zu verkaufen". Ich will mir demnächst eine C3 bei einem Händler anschauen. Er bekommt sie in ein paar Tagen in seine Werkstatt und verkauft sie im Kundenauftrag.
So, nun die Frage : Ist der Händler damit vollständig aus der Verantwortung ? bzw. muss er da wirklich keinerlei Gewährleistung geben ?
Ich denke zwar schon das der Händler beim Kundenauftrag völlig raus ist aus der Nummer, aber vielleicht gibt es da ja dann doch noch eine Klausel.
Mir ist schon klar, das man bei einem Fahrzeug das rund 40 Jahre alt ist, keine großartige Garantie/Gewährleistung geben kann, aber vielleicht gibt es da ja dann doch eine Klausel , wenn auch nur für kurze Zeit, wie z.B.auf der Heimfahrt)
Beste Grüße
Karl Heinz
ich hab da mal ne Frage zum Thema "Im Kundenauftrag zu verkaufen". Ich will mir demnächst eine C3 bei einem Händler anschauen. Er bekommt sie in ein paar Tagen in seine Werkstatt und verkauft sie im Kundenauftrag.
So, nun die Frage : Ist der Händler damit vollständig aus der Verantwortung ? bzw. muss er da wirklich keinerlei Gewährleistung geben ?
Ich denke zwar schon das der Händler beim Kundenauftrag völlig raus ist aus der Nummer, aber vielleicht gibt es da ja dann doch noch eine Klausel.
Mir ist schon klar, das man bei einem Fahrzeug das rund 40 Jahre alt ist, keine großartige Garantie/Gewährleistung geben kann, aber vielleicht gibt es da ja dann doch eine Klausel , wenn auch nur für kurze Zeit, wie z.B.auf der Heimfahrt)
Beste Grüße
Karl Heinz