06.11.2020, 01:49
Haben wir doch in anderen Threads schon durchgekaut... Die StVZO macht zur minimalen Kennzeichengröße keine Angaben, das ist reiner "Ermessensspielraum" der Zulassungsstelle. Gutachten unterstützen vielleicht bei der Argumentation, sind rechtlich aber belanglos.
Viele Grüße, Martin
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