05.09.2020, 12:47
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.09.2020, 12:48 von BRANDWHEELS.)
(04.09.2020, 20:20)Ing.M.Frank schrieb:Sehe ich anders und haben auch öfters damit zu tun und der jeweilige Prüfer hat sich dann auch bis zum obersten QM Beauftragten beim jeweiligen Verein abgesichert. Aber ja es gibt genug Prüfer die es nicht machen, weil Sie sich nicht weiter damit beschäftigen möchten...(04.09.2020, 19:04)BRANDWHEELS schrieb: So, schon länger hier nicht mehr mitgeschrieben aber ich klinke mich mal hier mitein. Martin im "Festigkeits/Materialgutachten" sind ja diese Tests vorhanden und wie schon geantwortet in Verbindung mit dem QM Nachweis geht die reguläre §19.2/21 Abnahme.
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Rechtlich ist es trotzdem eine Grauzone und man muss wie gesagt jemand finden der bereit ist es zu begutachten. Bei uns begutachten es nur noch sehr wenige Sachverständige und dann auch nicht für Hinz und Kunz.
Wenn nichts passiert sind alle glücklich, aber wenn was passiert und es ist auf die Räder zurückzuführen, dann wird das Gutachten des Sachverständigen schön aufgerollt und wenn da nicht alles picobello ist, hat der Sachverständige ein größeres Problem. Warum sollte er sich dieses potenzielle Ärgernis für lächerliche 90€ denn antun, wenn er bei einer HU/AU 113,40€ in der Hälfte der Zeit an Umsatz erwirtschaftet?