04.09.2020, 19:05
(04.09.2020, 11:42)xlh59 schrieb: Die Argumentation ist durchaus schlüssig und auch nachvollziehbar aus Sicht der Prüforganisation. Warum sollte sich die Prüforganisation (als rechtlich verantwortlich für die "nicht fahrlässige" Leistung des Prüfers) auf dieses (durchaus reale) Risiko einlassen? Aus QM Sicht ist die Situation jedoch deutlich komplexer: wenn der Hersteller ein zertifiziertes QM System (z.B. 9001) hat, kann davon ausgegangen werden, dass die Produkte oder Dienstleistungen von hinreichend gleichbleibender Qualität sind, was letzendlich bedeutet, dass ein Tragfähigkeitsgutachten für eine zufällige Losgröße aus der laufenden Produktion in Verbindung mit dem allgemeinen GM System, durchaus aussagekräftig ist.
Soweit zur Theorie -- Da das ganze aber ein Graubereich mit vielen Fragen ist, kann eine Prüforganisation das Risiko der Verantwortung aus Unternehmenssicht eigentlich nicht übernehmen. Was wäre eine hinreichende Losgröße? Ist das QM System für den speziellen Anwendungsfall ausreichend? Etc.. Die ganze Geschichte mit Zulassungen, Gutachten und der damit verbundenen Haftung ist inzwischen sehr komplex geworden, da versucht wird die eigentliche Prüfung und damit die Haftung auszulagern. Wer mal eine Zertifizierung eines Serienproduktes mitgemacht hat, weiß wovon ich rede. Deshalb sparen sich auch kleine Hersteller die Typgenehmigung, weil sie das Bauteil im Anbetracht der Stückzahl einfach zu teuer machen würde. Vor nicht allzu langer Zeit wurde so die Verantwortung (im KFZ Bereich) auf die Prüfer übertragen, die das Risiko dann auch tatsächlich übernommen haben. Bis die QM Systeme (die unternehmerisches Risiko üblicherweise einschließen) der Prüforganisationen genau das unterbunden haben.
Am Ende bleibt das, was schon tausendmal gesagt und geschrieben wurde: Ja, es gibt Prüfer die das eintragen -- nein, das bedeutet nicht, dass es dadurch auch legal ist -- und das Wichtigste ist eigentlich die Sicherheit für die Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer, was wiederum jeder für sich selbst (ganz wesentlich durch die Fahrweise) entscheiden muss.
Was mich betrifft geht es hier nicht um Felgen aus dubiosen Quellen, sondern um Felgen von renomierten Herstellern. Die produzieren tausende von Felgen mit entsprechendem QA-System.
Wenn dann die Traglast einer Felge zum Fahrzeug passt, dann muss der TÜV nur noch prüfen, ob die Felgen/Reifenkombination geometrisch zum Fahrzeug passt.
Wo bitte soll da das Risiko liegen? Erst recht bei Monoblock-Schmiedefelgfen?
Soll plötzlich eine baugleiche Felge die z.B. serienmäßig auf einem gleich schweren Ferrari läuft, bei der Corvette plötzlich brechen, nur weil der Lochkreidurchmesser anders ist?
Egal wie oft Dinge geschrieben oder gesagt werden, das heißt nicht, dass sie zutreffen.
Wenn der TÜV-X entscheidet, dass ihm das Risiko zu groß ist und er darum keine Einzelabnahme von Felgen macht, dann muss ich sehen, ob ich eine andere Prüforganisation finde, die dazu bereit ist.
Finde ich keine solche, gibt es keine Abnahme.
Wenn der TÜV Felgen abnimmt, dann werden sie eingetragen und wenn sie eingetragen sind, sind sie per Definition legal.
Gruß
Götz
Götz