26.08.2020, 18:43
Ich kenne das so: „Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenenfalls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig.“
Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/...dtimer.pdf
Quelle: https://www.tuvsud.com/de-de/-/media/de/...dtimer.pdf