Ich verstehe hier den Anfang nicht,
wenn ich beim TüV war, stempelt dieser dies in der Zulassung ab
und damit hatte ich bei keiner Umschreibung Probleme, wenn das Ablaufdatum nicht erreicht ist.
Und da du sowieso erst reparieren mußt , reicht doch eine Ummeldung ohne Zulassung.
wenn ich beim TüV war, stempelt dieser dies in der Zulassung ab
und damit hatte ich bei keiner Umschreibung Probleme, wenn das Ablaufdatum nicht erreicht ist.
Und da du sowieso erst reparieren mußt , reicht doch eine Ummeldung ohne Zulassung.