05.08.2020, 00:54
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 05.08.2020, 01:07 von keineAhnung.)
Geht nicht, Fahrzeug ist gegen meinem Willen und ohne meine Kenntnis noch vor der Übergabe abgemedet worden .
Gedacht war eine Vollrestauration.
TÜV habe ich versucht , ruter vom Hänger ab zu Händler .
Leider Verkehrsunsicher.
Bremsen, Lenkrad, Fensterheber Kupplung sind die Punkte, die behoben werden müssen.
Von einer Firma noch vor der Restauration. Teuer wir reden von 2000 für einen neuen TÜV ,
um anschleißend wieder alles auseinader zu bauen..
Grüße Frank
Und PS :
Ein TÜV ist kein reiner Vertrag. Hier geht es nicht um ein Wertgutachten. Da ist die Rechtslage etwas anders.
Sondern TÜV ist eine Beauftragung die Verkehssicherheit des Fahrzeuges für die Verkehrszulassungbehörde festzustellen.
Und ich als Eigentümer des Fahrzeuges mit noch einem gültigen TÜV müsste ja wohl auch ein Anrecht darauf haben,
was der TÜV mal an Mängel vor 14 Monaten festgestellt hat. So sehe ich das.
Gedacht war eine Vollrestauration.
TÜV habe ich versucht , ruter vom Hänger ab zu Händler .
Leider Verkehrsunsicher.
Bremsen, Lenkrad, Fensterheber Kupplung sind die Punkte, die behoben werden müssen.
Von einer Firma noch vor der Restauration. Teuer wir reden von 2000 für einen neuen TÜV ,
um anschleißend wieder alles auseinader zu bauen..
Grüße Frank
Und PS :
Ein TÜV ist kein reiner Vertrag. Hier geht es nicht um ein Wertgutachten. Da ist die Rechtslage etwas anders.
Sondern TÜV ist eine Beauftragung die Verkehssicherheit des Fahrzeuges für die Verkehrszulassungbehörde festzustellen.
Und ich als Eigentümer des Fahrzeuges mit noch einem gültigen TÜV müsste ja wohl auch ein Anrecht darauf haben,
was der TÜV mal an Mängel vor 14 Monaten festgestellt hat. So sehe ich das.