Zitat:Laut §47 der StVZO dürfen die Auspuffrohre keine Mündung nach rechts haben. Das heißt, man darf einen Auspuff auf der rechten Seite haben, wenn die Mündung nach oben, unten oder eben nach links zeigt. Rechts ist per Definition nicht zulässig. Wer es trotzdem eingetragen hat, müsst eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde haben (wie bei den roten Blinkern hinten ab 1970).
was denn jetzt?
Rechts unten ja, aber Rechts per definition nicht zulässig?
Auspuff war ja eigentlich nicht das Thema hier....
Allerdings von der Mercedes G-Klasse kenne ich jede Menge die links und auch rechts Sidepipes unter der Tür haben - rechts auch nach rechts zeigend - ab Werk!
Grüße
Thomas
Thomas