28.06.2020, 13:50
Laut §47 der StVZO dürfen die Auspuffrohre keine Mündung nach rechts haben. Das heißt, man darf einen Auspuff auf der rechten Seite haben, wenn die Mündung nach oben, unten oder eben nach links zeigt. Rechts ist per Definition nicht zulässig. Wer es trotzdem eingetragen hat, müsst eine Ausnahmegenehmigung von der zuständigen Behörde haben (wie bei den roten Blinkern hinten ab 1970).
Was die Motorhaube angeht, so liegt es im Ermessen des Prüfers, ob er eine Haube ohne Gutachten einträgt. Bei Oldtimern, bei denen Anbauteile ohne Prüfnummern schon sehr lange eingetragen sind, kann die Tatsache, das sie noch nicht kaputt sind als Nachweis der Festigkeit angenommen werden. Theoretisch -- allerdings wurden die internen Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Prüforganisationen in den letzten Jahren extrem erweitert, d.h. selbst wenn der Prüfer gegenüber dem Gesetzt richtig liegt, wird ihn die Prüforganisation wegen dem Haftungsrisiko abmahnen. Wenn der Prüfer z.B. gleichzeitig die internen Audits leitet wird das schon wieder einfacher -- aber eines ist klar: die meisten Prüfer sind nicht bösartig oder planlos, sondern sind nicht gerade risikoaffin (per Definition) und wollen einfach keinen Ärger mit ihrem Arbeitgeber.
Als allgemeiner Hinweis zu Abnahmen: Sprecht mit dem Prüfer vorher, sprecht ab, was "geht" und was nicht und liefert dem Prüfer so viele Dokumente wie möglich für seine eigenen Dokumentation (Stichwort interne Prüfung). Bei einem GFK Teil kann z,B, eine einlaminierte Teilenummer plus Hersteller Wunder wirken, selbst wenn es keine Dokumente dazu gibt ... denn so ist immerhin das Bauteil eindeutig definiert.
Was die Motorhaube angeht, so liegt es im Ermessen des Prüfers, ob er eine Haube ohne Gutachten einträgt. Bei Oldtimern, bei denen Anbauteile ohne Prüfnummern schon sehr lange eingetragen sind, kann die Tatsache, das sie noch nicht kaputt sind als Nachweis der Festigkeit angenommen werden. Theoretisch -- allerdings wurden die internen Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Prüforganisationen in den letzten Jahren extrem erweitert, d.h. selbst wenn der Prüfer gegenüber dem Gesetzt richtig liegt, wird ihn die Prüforganisation wegen dem Haftungsrisiko abmahnen. Wenn der Prüfer z.B. gleichzeitig die internen Audits leitet wird das schon wieder einfacher -- aber eines ist klar: die meisten Prüfer sind nicht bösartig oder planlos, sondern sind nicht gerade risikoaffin (per Definition) und wollen einfach keinen Ärger mit ihrem Arbeitgeber.
Als allgemeiner Hinweis zu Abnahmen: Sprecht mit dem Prüfer vorher, sprecht ab, was "geht" und was nicht und liefert dem Prüfer so viele Dokumente wie möglich für seine eigenen Dokumentation (Stichwort interne Prüfung). Bei einem GFK Teil kann z,B, eine einlaminierte Teilenummer plus Hersteller Wunder wirken, selbst wenn es keine Dokumente dazu gibt ... denn so ist immerhin das Bauteil eindeutig definiert.