27.06.2020, 23:07
Also eine ABE im Sinne des §22 StVZO können die nicht haben. Wenn es die theoretisch gäbe, wäre sie nutzlos, da die C3 ein Importfahrzeug ist und nach §21 StVZO eine Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge braucht. Für Fahrzeuge mit EBE bringt die ABE gar nichts, da sie für diese Fahrzeuge nicht zutrifft.
Das es C3s auf der Straße gibt die mit Sidepipes offiziell zugelassen sind liegt daran, dass in diesen Fällen im Rahmen der Begutachtung (nach §21) diese als Ausnahme (nach §70 StVZO) genehmigt wurde. Dies sind aber meist Einzelentscheidungen und meines Wissens gibt es dort keine generelle Ausnahme-Verordnung.
D.h. ein Importfahrzeug kommt an die Prüfstelle, wird dort begutachtet, alles was nicht StVZO konform ist muss entweder umgebaut werden, mit einer In-Etwa-Wirkung beschrieben oder z.B. über eine Ausnahmegenehmigung von der Verwaltungs, höheren-(Regierungspräsidien), obersten Landesbehörde (Verkehrsministerien) oder vom BMVI (oberste Bundesbehörde) genehmigt werden. Das ganze wird dann bildlich dokumentiert um den Ist-Zustand bei der Begutachtung nachweisen zu können.
Hat man also eine C3 mit EBE und ändert dort z.B. die Auspuffanlage erlöscht sofort die Betriebserlaubnis, egal ob die Auspuffanlage theoretisch eine ABE hätte oder eine EG-Typgenehmigung hat. Es muss daraufhin eine neue Begutachtung nach §19(2) StVZO in Verbindung mit §21 StVZO durchgeführt werden um die Änderung eintragen zu lassen. Dies wird ja dann auch im Fahrzeugschein vermerkt.
Ich kenne mich mit der C3 nicht aus, könnte aber wetten, dass im Fahrzeugschein in Feld 2.2 steht: 000000... was steht im Feld K ?
Gruß Martin
Das es C3s auf der Straße gibt die mit Sidepipes offiziell zugelassen sind liegt daran, dass in diesen Fällen im Rahmen der Begutachtung (nach §21) diese als Ausnahme (nach §70 StVZO) genehmigt wurde. Dies sind aber meist Einzelentscheidungen und meines Wissens gibt es dort keine generelle Ausnahme-Verordnung.
D.h. ein Importfahrzeug kommt an die Prüfstelle, wird dort begutachtet, alles was nicht StVZO konform ist muss entweder umgebaut werden, mit einer In-Etwa-Wirkung beschrieben oder z.B. über eine Ausnahmegenehmigung von der Verwaltungs, höheren-(Regierungspräsidien), obersten Landesbehörde (Verkehrsministerien) oder vom BMVI (oberste Bundesbehörde) genehmigt werden. Das ganze wird dann bildlich dokumentiert um den Ist-Zustand bei der Begutachtung nachweisen zu können.
Hat man also eine C3 mit EBE und ändert dort z.B. die Auspuffanlage erlöscht sofort die Betriebserlaubnis, egal ob die Auspuffanlage theoretisch eine ABE hätte oder eine EG-Typgenehmigung hat. Es muss daraufhin eine neue Begutachtung nach §19(2) StVZO in Verbindung mit §21 StVZO durchgeführt werden um die Änderung eintragen zu lassen. Dies wird ja dann auch im Fahrzeugschein vermerkt.
Ich kenne mich mit der C3 nicht aus, könnte aber wetten, dass im Fahrzeugschein in Feld 2.2 steht: 000000... was steht im Feld K ?
Gruß Martin