09.12.2004, 13:34
Halte ich für durchaus legitim.
Die Versicherung will nur dadurch ausschließen das deine Karre mit Schlüssen über die Grenze gerollt ist oder das der Schlüssen bei einem kurzen Aufenthalt in der Eisdiele stecken gelassen wurde, das wäre dann Verleitung zum Diebstahl und die ist nicht versichert.
Gruß Thomas
Die Versicherung will nur dadurch ausschließen das deine Karre mit Schlüssen über die Grenze gerollt ist oder das der Schlüssen bei einem kurzen Aufenthalt in der Eisdiele stecken gelassen wurde, das wäre dann Verleitung zum Diebstahl und die ist nicht versichert.
Gruß Thomas
"Oa Paradies is imma dann, wenn oana da is, dea wo aufpasst, dass koa Depp nei kimmd."
- Brandner Kaspar
- Brandner Kaspar