01.05.2020, 16:56
(08.02.2020, 11:32)78er_pace schrieb: Mal eine Zusammenfassung von unserem Edgar aus einem anderen Thread aus 2019, ging um eine C3:Hi!
D: steht für 'DIN-Phon' bei Baujahren bis 12.09.1966,
N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden
P: wie 'Polizei' bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann
E: steht für 'EG-Richtlinie
Bei Kraftfahrzeugen wie Deinem, deren Fahrzeugpapiere den Nahfeldmesswert noch nicht enthalten, kann das Standgeräusch dennoch durch die Nahfeldmessung nachgeprüft werden. Ein Vergleich der Nahfeldmessung mit dem in den Papieren eingetragenen Standgeräuschwert ist aber nur möglich, wenn bei Pkw und Lkw 17 dB(A) bei Krafträdern und Kleinkrafträdern 21 dB(A) hinzugefügt werden. Zuzüglich der zugestandenen Toleranz können dann solche Messwerte beanstandet werden, die bei Pkw und Lkw 22 dB(A) bei Krafträdern und Kleinkrafträdern 26 dB(A) über dem im Fahrzeugschein eingetragenen Standgeräuschwert liegen.
Der Motor wird auf die im Zulassungsschein angegebene Drehzahl geregelt. Diese Drehzahl entspricht laut EG-Richtlinien der halben Nenndrehzahl, wenn die Nenndrehzahl über 5000 U/min liegt, bzw. 3/4 der Nenndrehzahl, wenn diese bis zu 5000 U/min beträgt.
Der Prüfvorgang beginnt, wenn der Motor die Messdrehzahl erreicht hat und endet nach dem plötzlichen Verringern der Drehzahl auf Standdrehzahl, wobei der größte angezeigte Schallpegel zu werten ist. Die Mikrofone werden im Abstand von 0,5 m und in Höhe der Auspufföffnung, 45° versetzt zur Auspufflängsebene, aufgestellt. Mindestmesshöhe: 0,2 m. Der Messplatz muss mindestens die Abmessungen eines Rechtecks haben, dessen Seiten 3 m von den Umrissen des Kraftfahrzeuges entfernt sind und einen befestigten Untergrund aufweisen.
Gruß
Edgar
Zusätzlich mal im www gefunden:
Die Buchstabenkennung in den KFZ - Papieren sagt aus wieviel Prozent vom gemessenen Wert abgezogen werden kann.
" N " gemessener Wert - 22/26 db
" P " gemessener Wert - 05 db
" E " gemessener Wert - 05 db
" D " nicht mit der nachfolgenden Methode messbar
Und noch aus wiki ein Satz, der evtl. interessiert:
Bei Oldtimern vor Baujahr 1980 muss die Polizei 26 dB zum eingetragenen Wert hinzuaddieren, wenn im Brief kein Buchstabe hinter der Stand-dB-Zahl steht.
Die 5dB bei P und E verstehe ich als Toleranz ggü. den Herstellerangaben, aber woher kommen die 22 bzw. 26dB? Ist das eine ungefähre Umrechnung von Fernfeld (7,5m) auf Nahfeld (0,5m)?
Ich mache zwar seit 15 Jahren Außengeräusch, kenne aber nur die halbwegs neuzeitigen ECE R51.02 und R51.03 Gesetze, wo das Fahrgeräusch in 7,5m Abstand und das Standgeräusch in 0,5m Abstand gemessen wird.
Phon kann man nicht in dB umrechnen, und Phon-Messgeräte dürfte es kaum noch geeicht geben, wer also Phon eingetragen hat dürfte Ruhe haben
In der Halle könnte mann theoretisch auch messen, aber dann bitte eine Halle mit Freifeldeigenschaften (und Zertifikat dafür )!
@ C3-Fritz: wenn die "Rennleitung" messen möchte, immer schön fragen ob das Messgerät geeicht und kalibriert ist, und ob der Asphalt auch wirklich ISO-Asphalt ist
Gruß
Esben