06.12.2004, 14:50
Zitat:Wegen den Xenon-Lampen
Ahhh. ...ok, den Gesetzestext hab' ich auch schon gefunden:
In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfersysteme nachgerüstet werden. Sie bestehen aus einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (etwa mit dem Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe), einer automatischen Leuchtweitenregulierung und einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (Vorschrift gemäß ECE-Regelung R48 und § 50 STVO, Absatz 10).
Hat jemand noch die physikalischen Gründe parat, warum Xenon das unbedingt braucht und konventionelles Licht nicht?