(01.04.2020, 16:46)JR schrieb: Wenn das zuständige Ordnungsamt hier zufällig mitlesen sollte, dann wird sich das Autohaus samt Verkäufer richtig freuen können, wie sie hier angehängt werden ...
(01.04.2020, 17:34)Hermann schrieb: Weil der Autohandel/-verkauf wie andere nicht unbedingt notwendige Geschäfte geschlossen sein müssen. ...
Das ist (sogar) in mehrfacher Hinsicht unrichtig:
Zum einen gibt es zwischen den Bundesländern en detail erhebliche Unterschiede in der Regulierung des Autoverkaufs. Innerhalb mehrerer Bundesländer gibt es sogar noch lokale Unterschiede - z. B. in NRW, wo der Städtebund zwar eine einheitliche Regelung vorgeschlagen hat (und empfohlen hat, den Ladenverkauf offen zu lassen), von der jedoch einzelne Städte abweichen (und insofern den Ladenverkauf untersagt haben).
Zum anderen sind auch dort, wo die Verkaufsflächen schließen mussten, längst nicht alle Verkaufsmaßnahmen untersagt. Beispielsweise ist der Online-Verkauf noch möglich, auch Fahrzeugbestellungen können per Fernkommunikation aufgegeben werden, soweit das Autohaus das anbietet.
Und schließlich, das wurde schon gesagt, handelt es sich vorliegend allein um die Ankündigung einer Bestellmöglichkeit, deren Umsetzung noch in einiger Zukunft liegt. Aber auch jetzt wären Bestellungen wie gesagt schon machbar, soweit ein Autohaus das anbieten möchte.