01.04.2020, 19:42
Der Autohandel ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt . Hier die aktuelle Stellungnahme für Thüringen:
Dringende Informationen zum aktuellen Erlass über infesktionsschützende Maßnahmen für Thüringen
Die Innung hat eben angerufen und beruft sich auf das Schreiben vom 19.03.2020.
Darin ist folgender Punkt enthalten:
„Die namentliche Privilegierung der Kfz-Werkstätten als Garanten für den Erhalt und die Wiederherstellung der individuellen Mobilität sowie die letztgenannte weitere Regelung bedeutet für die Autohäuser in Thüringen, welche Werkstatt und Fahrzeugverkauf unter einem Dach vereinen (dies dürfte der überwiegende Teil der Autohäuser sein), dass diese Betriebe neben Werkstattbetrieb und Teileverkauf auch im Bereich Autohandel weiterhin tätig sein dürfen.“
Dringende Informationen zum aktuellen Erlass über infesktionsschützende Maßnahmen für Thüringen
Die Innung hat eben angerufen und beruft sich auf das Schreiben vom 19.03.2020.
Darin ist folgender Punkt enthalten:
„Die namentliche Privilegierung der Kfz-Werkstätten als Garanten für den Erhalt und die Wiederherstellung der individuellen Mobilität sowie die letztgenannte weitere Regelung bedeutet für die Autohäuser in Thüringen, welche Werkstatt und Fahrzeugverkauf unter einem Dach vereinen (dies dürfte der überwiegende Teil der Autohäuser sein), dass diese Betriebe neben Werkstattbetrieb und Teileverkauf auch im Bereich Autohandel weiterhin tätig sein dürfen.“