01.04.2020, 01:36
Dieses Insistieren hinsichtlich des gezahlten Preises muss doch wirklich nicht sein.
Jeder, der den Preis nennen möchte, zu dem er ge- oder verkauft hat, kann das gerne tun - wer es nicht möchte, macht es halt nicht, das ist genau so in Ordnung.
Mal ganz davon abgesehen, dass es sich dabei um eine Vereinbarung zweier Parteien handelt, und es ist nicht bekannt, ob der Verkäufer damit einverstanden ist, wenn der Preis hinterher hier breitgetreten wird.
Gruß
JR
Jeder, der den Preis nennen möchte, zu dem er ge- oder verkauft hat, kann das gerne tun - wer es nicht möchte, macht es halt nicht, das ist genau so in Ordnung.
Mal ganz davon abgesehen, dass es sich dabei um eine Vereinbarung zweier Parteien handelt, und es ist nicht bekannt, ob der Verkäufer damit einverstanden ist, wenn der Preis hinterher hier breitgetreten wird.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!