01.04.2020, 01:12
(31.03.2020, 23:42)Axel Pfeiffer schrieb: Bei mir in Hessen gibt es nur eine Kontaktbeschränkung. Allein im Auto kein Problem.
Grüße
Axel
Axel, vielleicht nochmal lesen:
https://www.bundeskanzlerin.de/bkin-de/a...3310#tar-5
Regel 4: Diese Wege dürfen Sie machen
Sie dürfen die Wohnung verlassen,
wenn es nötig ist.
Sie dürfen die Wohnung verlassen, wenn Sie
- zur Arbeit müssen,
- einkaufen gehen,
- zum Arzt müssen,
- an ganz wichtigen Terminen teilnehmen,
zum Beispiel an Prüfungen,
- an der frischen Luft Sport machen
oder spazieren gehen.