24.11.2004, 17:45
Hallo Frank,
der Nichtersatz der Mehrwertsteuer bei Schadensregulierung auf Gutachterbasis ist relativ neu. Die Versicherungswirtschaft hat da höchstrichterliche Urteile durchgesetzt. Die Auskunft derr gegnerischen Versicherung ist also korrekt. Die Versicherungen argumentierten in diversen Prozessen, dass bei reiner Abrechnung auf Gutachterbasis du als nicht Umsatzsteuerpflichtiger Privatmann ja auch nicht an eine Werkstatt die Umsatzsteuer zu entrichten hast und damit auch keinen Schaden in dieser Höhe hast. Die Richter haben sich der Argumentation angeschlossen.
Im Laufe der letzten Jahre haben die Versicherungen weitere Sachen zum Nachteil des Geschädigten heimlich still und leise per Gerichtsbeschlüssen durchgedrückt; viele wissen das gar nicht, weil es nicht medienwirksam an die große Glocke gehängt wurde. Erst wenn man mal Geschädigter ist, merkt man schnell, daß sich einiges im Vergleich zur Schadensregulierung von vor vielleicht 10,. 20 Jahren sehr zum Nachteil geändert hat.
So bekommst du zum Beispiel keinen Wertverlust mehr im Gutachten ermittelt und bezahlt, wenn das Auto ein gewisses Alter überschritten hat; nagle mich nicht fest, es sind 6 oder 8 Jahre um den Dreh rum. Die Versicherungen argumentierten, daß ein Fahrzeug in diesem Alter keinen unfallbedingten Wertverlust mehr hat.
Des weiteren haben die Versicherungen durchgedrückt, daß du ab einem gewissen Alter des Fahrzeugs während der Reparatur keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen bzw. nur noch Anspruch auf ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse als Ersatzwagen hast.
der Nichtersatz der Mehrwertsteuer bei Schadensregulierung auf Gutachterbasis ist relativ neu. Die Versicherungswirtschaft hat da höchstrichterliche Urteile durchgesetzt. Die Auskunft derr gegnerischen Versicherung ist also korrekt. Die Versicherungen argumentierten in diversen Prozessen, dass bei reiner Abrechnung auf Gutachterbasis du als nicht Umsatzsteuerpflichtiger Privatmann ja auch nicht an eine Werkstatt die Umsatzsteuer zu entrichten hast und damit auch keinen Schaden in dieser Höhe hast. Die Richter haben sich der Argumentation angeschlossen.
Im Laufe der letzten Jahre haben die Versicherungen weitere Sachen zum Nachteil des Geschädigten heimlich still und leise per Gerichtsbeschlüssen durchgedrückt; viele wissen das gar nicht, weil es nicht medienwirksam an die große Glocke gehängt wurde. Erst wenn man mal Geschädigter ist, merkt man schnell, daß sich einiges im Vergleich zur Schadensregulierung von vor vielleicht 10,. 20 Jahren sehr zum Nachteil geändert hat.
So bekommst du zum Beispiel keinen Wertverlust mehr im Gutachten ermittelt und bezahlt, wenn das Auto ein gewisses Alter überschritten hat; nagle mich nicht fest, es sind 6 oder 8 Jahre um den Dreh rum. Die Versicherungen argumentierten, daß ein Fahrzeug in diesem Alter keinen unfallbedingten Wertverlust mehr hat.
Des weiteren haben die Versicherungen durchgedrückt, daß du ab einem gewissen Alter des Fahrzeugs während der Reparatur keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen bzw. nur noch Anspruch auf ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse als Ersatzwagen hast.
Gruß, Midnight-Cruiser