Wenn die Felgen vom Hersteller gepulvert wurden, sind sie
per TGA oder ABE genehmigt. Werden sie aber nachträglich
wärmebehandelt wie es beim Pulvern geschieht, ist dies nicht
mehr Bestandteil der Genehmigung. Heißt formaljuristisch,
dass die ABE oder das TGA erloschen sind.
Nicht falsch verstehen, aber ich wollte dies nur erwähnen.
Was jeder einzelne daraus macht, bleibt ihm selbst überlassen.
per TGA oder ABE genehmigt. Werden sie aber nachträglich
wärmebehandelt wie es beim Pulvern geschieht, ist dies nicht
mehr Bestandteil der Genehmigung. Heißt formaljuristisch,
dass die ABE oder das TGA erloschen sind.
Nicht falsch verstehen, aber ich wollte dies nur erwähnen.
Was jeder einzelne daraus macht, bleibt ihm selbst überlassen.