01.04.2019, 00:36
(31.03.2019, 23:46)daabm schrieb: Niko, zeig mir nen Verein der 17" bei ner C3 nachträglich einträgt bei H-Kennzeichen und sag mir auf welchen Felgen - ich fahr 300 km dafür...
Bei der Paragraf-23-Begutachtung gibt's auch die "Teile- & Zubehör-Regel" die alle nach Einstellung der Baureihe produzierten (in diesem Fall Räder/Reifen) Teile in einem Zeitraum von 10 Jahren betrifft. Strenggenommen also bis 1992. Bei Verwendung von heute noch produzierten Felgen, die diesem Standard entsprechen (Cragar, American-Racing......) gibts keine Probleme, wenn diese damls schon einmal verwandt wurden. Am besten die Zulassung eines Kollegen, der diese schon eingetragen hat mitnehmen, im www zeitgenössisches Prospektmaterial ausdrucken und das wars.
Mit 21''-Felgen wirst du also ein Problem haben, mit Felgen vom Golf 7 ebenso.
Aber sonst... Warum 300 km fahren.
Und sollte die Novellierung des Paragrafen 21/23 schon im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden sein, kann das jetzt jeder "Verein". Auch Dekra, KÜS, GTÜ ........ Musste nachfragen.
Ansonsten gebe ich Hermann zu 100 % recht in dem was er nachfolgend geschrieben hat.
Die Matratze ruft. Gute Nacht.