Laut TÜV Nord gilt als Richtlinie bei der Beurteilung von abweichenden Reifendimensionen folgende Regel: Der Abrollumfang darf nicht mehr als 4% kleiner als der der kleinsten und nicht mehr als 1% größer als der der größten in der Betriebserlaubnis genehmigte Reifendimension sein.
Nimmt man nun vorne 255/30-19 Reifen, dann sind die 2,7% kleiner als original, nimmt man dazu 305/30-19 Reifen, dann sind die ebenfalls 2,7% kleiner als original.
Damit ist man innerhalb der 4% Regel und warum die Elektronik damit Schwierigkeiten haben soll, leuchtet mir nicht ein - aber vielleicht gibt es einen Grund den ich übersehe.
Der Geiger jedenfalls bietet das ja auch an, mit TÜV.
Übrigens sind die Felgen nicht günstig, weil sie billig sind, sondern weil meine Frau sie zum Mitarbeiterpreis bekommt, die Felgen sind so ziemlich das beste, was es auf dem Markt gibt.
Nimmt man nun vorne 255/30-19 Reifen, dann sind die 2,7% kleiner als original, nimmt man dazu 305/30-19 Reifen, dann sind die ebenfalls 2,7% kleiner als original.
Damit ist man innerhalb der 4% Regel und warum die Elektronik damit Schwierigkeiten haben soll, leuchtet mir nicht ein - aber vielleicht gibt es einen Grund den ich übersehe.
Der Geiger jedenfalls bietet das ja auch an, mit TÜV.
Übrigens sind die Felgen nicht günstig, weil sie billig sind, sondern weil meine Frau sie zum Mitarbeiterpreis bekommt, die Felgen sind so ziemlich das beste, was es auf dem Markt gibt.
Gruß
Götz
Götz