(15.10.2018, 17:31)Rocketman schrieb: ... Die Zulassungen mit den jetzt gerade gegenständlichen Ausnahmegenehmigungen der Hersteller sind ab dem 01.09.18 noch 2 Jahre lang möglich. ...
Bist du sicher, dass die Ausnahmegenehmigungen zwei Jahre lang gültig sind? Ich dachte bislang, es wäre lediglich ein Jahr.
(15.10.2018, 17:31)Rocketman schrieb: ... Ob ein Neufahrzeug per Einzelabnahme zulassungsfähig ist, dass müsste ich noch prüfen. Vermutlich ja. ...
Für Einzelabnahmen im Sinne der StVZO etc. ist es leichter eine Zulassung durchzuführen, als eine ABE für die Zulassung einer Serie zu erwirken.
Ausnahmegenehmigungen für technische Details (ob irgendwelche Prüfzeichen im Glas etc.) sind bei einer Einzelabnahme oft möglich.
Wissen wir gerade bei US-Fahrzeugen. ...
Es wäre richtig klasse, wenn du das weitergehend herausbekommen könntest! Meine Befürchtung geht nämlich dahin, dass auch bei einer Einzelabnahme die neuen Emissionsgrenzwerte vollständig eingehalten werden müssen (eine "Etwa-Wirkung" wie z. B. bei Bremsleuchten wird da kaum reichen) - was ohne erhebliche Umbaumaßnahmen bei den US-Fahrzeugen schwer werden dürfte. Aber vielleicht irre ich mich - was klasse wäre.