12.10.2018, 11:28
(04.10.2018, 13:00)mark69 schrieb: §72 StVZO
(1) Für Fahrzeuge sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge, die vor dem 5. Mai 2012 erstmals in den Verkehr gekommen sind, gelten die zum Zeitpunkt ihrer Zulassung geltenden Vorschriften einschließlich der für diese Fahrzeuge erlassenen Nachrüstvorschriften fort.
Will heißen: Was früher ein Winterreifen war, das ist auch weiterhin ein Winterreifen. Aber nur für Fahrzeuge mit EZ vor 5. Mai 2012.
dann muss die StVZO ja falsch sein.
gruss,
zuendler
zuendler