07.08.2018, 08:53
Hallo Harald,
je nach Tiefgaragengröße (ab Mittelgarage) gibt es ein sogenanntes Lüftungsgutachten. Basierend auf diesem Gutachten (Basis ist die Garagenverordnung) werden Strömungsverhältnisse in Bezug auf Durchlüftung und Entrauchung bewertet. Eine Mittelgarage beginnt ab 100 m² Grundfläche.
Einschnitte, welche eine ausreichende Belüftung und Entrauchung behindern, müssen eigentlich mit einem Gutachter, am besten dem, der das Gutachten damals verfasst hat, dann abgestimmt werden.
Weiterhin ist es nicht zulässig, zusätzliche Brandlasten einzubringen. Holzverschlag, zusätzliche Reifenlager, Männerecke mit Sitzecke und Kühlschrank) gehen somit also nicht.
Grüße
Oliver
je nach Tiefgaragengröße (ab Mittelgarage) gibt es ein sogenanntes Lüftungsgutachten. Basierend auf diesem Gutachten (Basis ist die Garagenverordnung) werden Strömungsverhältnisse in Bezug auf Durchlüftung und Entrauchung bewertet. Eine Mittelgarage beginnt ab 100 m² Grundfläche.
Einschnitte, welche eine ausreichende Belüftung und Entrauchung behindern, müssen eigentlich mit einem Gutachter, am besten dem, der das Gutachten damals verfasst hat, dann abgestimmt werden.
Weiterhin ist es nicht zulässig, zusätzliche Brandlasten einzubringen. Holzverschlag, zusätzliche Reifenlager, Männerecke mit Sitzecke und Kühlschrank) gehen somit also nicht.
Grüße
Oliver