19.05.2018, 11:05
(19.05.2018, 00:56)Wesch schrieb: ...Typischer Schlusssatz ! Eigentlich nicht richtig, da es eher ist: jeder, wie er darf.
mfG. Günther
Sorry, das hätte ich tatsächlich nicht so formulieren sollen, Du hast recht. Die Regularien die der Gesetzgeber vorschreibt, sind natürlich für jedermann bindend und nicht so, wie es jeder für richtig hält. Teils ist es jedoch schwierig einzuschätzen, weil die Prospektangaben der Gewichte oft nicht stimmen.
Bsp: Ich bringe meine Fahrzeuge gerne per Hänger in die Werkstätte um nicht auf Leihwägen angewiesen zu sein. Zudem können die Werkstätten dann in Ruhe arbeiten und müssen nicht einen vereinbarten Termin einhalten. Als mein inzwischen Track-only Brera noch serienmäßig war, brachte ich ihn wie üblich per Hänger in die Werkstätte. Zugfahrzeug damals mein Firmenwagen, 3er BMW E90 mit 1800kg Anhängelast. Ich rechnete gemäß Werksangaben: 1470kg Brera + 500kg Hänger = 1970kg gesamt. Überladen, aber quasi innerhalb der Toleranz wie ich dachte. Später einmal wog ich alles nach und siehe da: 1540kg Brera + 550kg Hänger = 2090kg gesamt. Ich fuhr also deutlich überladen. Somit hätte mich jeder Polizist rechtens abstellen können. Auch erklärte es, warum das Gespann fürchterlich fuhr.
Also Pajero gekauft und alles war top. Mit egal welchem Auto am Hänger fährt das Gespann perfekt und ich kann bei jedem Polizisten mit ruhigem Gewissen vorbeirollen.
Dies nur als Gedankenanstoß an den TE.
LG Christian