Hallo Jan,
zuerst stellt sich die Frage nach der Eintragungsfähigkeit von Aftermarktet-Anlagen im Allgemeinen.
D.h. würde ein Prüfer dir die beschriebene Anlage legal eintragen, erstmal völig unabhängig vom H-Kennzeichen?
Falls das schon nicht der Fall wäre, würde es beim H-Kennzeichen nicht besser.
Beim H-Kennzeichen gibt es keinen zusätzlichen "Ermessensspielraum", es gelten die Vorschriften, die auch schon bei der Erstzulassung in den 80ern und/oder dort erfolgten Umbauten gegolten haben.
Das heißt, Lärm- und Abgaswerte müssen auch nach einem Umbau der Abgasanlage den gültigen Vorschriften entsprechen und eintragungsfähig sein.
Für das H-Kennzeichen kommt noch obendrauf, dass Umbauten auch zeitgenössisch sein müssen, also innerhalb von 10 Jahren nach EZ erfolgt sein könnten.
Flowmaster gibt es ja schon lange genug, aber andere Anbieter gab es vielleicht damals noch nicht.
Viele Grüße,
Jörg
zuerst stellt sich die Frage nach der Eintragungsfähigkeit von Aftermarktet-Anlagen im Allgemeinen.
D.h. würde ein Prüfer dir die beschriebene Anlage legal eintragen, erstmal völig unabhängig vom H-Kennzeichen?
Falls das schon nicht der Fall wäre, würde es beim H-Kennzeichen nicht besser.
Beim H-Kennzeichen gibt es keinen zusätzlichen "Ermessensspielraum", es gelten die Vorschriften, die auch schon bei der Erstzulassung in den 80ern und/oder dort erfolgten Umbauten gegolten haben.
Das heißt, Lärm- und Abgaswerte müssen auch nach einem Umbau der Abgasanlage den gültigen Vorschriften entsprechen und eintragungsfähig sein.
Für das H-Kennzeichen kommt noch obendrauf, dass Umbauten auch zeitgenössisch sein müssen, also innerhalb von 10 Jahren nach EZ erfolgt sein könnten.
Flowmaster gibt es ja schon lange genug, aber andere Anbieter gab es vielleicht damals noch nicht.
Viele Grüße,
Jörg