16.03.2018, 22:13
Nach meinem Kenntnisstand müssen alle Neuzulassungen mit Otto-Verbrennungsmotor ab 01.09.2018 unabhänig vom Homologationszeitpunkt einen Russpartikelfilter haben. Übergangsfristen gibt es grundsätzlich nur für Auslaufmodelle die bereits produziert sind.
Der Klappenauspuff hingegen darf solange verbaut werden, wie die Homologation eines Fahrzeuges besteht - also auch beim Facelift -.
Was den 6.2 V8 angeht habe ich die Befürchtung (auch deshalb habe ich mir ja gerade eine GS gekauft), das man wie schon jetzt im Camaro einen Downsizing -Turbomotor eingepfanzt. Es wurde doch schon irgendwo von einem geplanten Turboaggregat für die C8 geschrieben - das würde zeitlich doch rein zufällig passen.
Wolly #108
Der Klappenauspuff hingegen darf solange verbaut werden, wie die Homologation eines Fahrzeuges besteht - also auch beim Facelift -.
Was den 6.2 V8 angeht habe ich die Befürchtung (auch deshalb habe ich mir ja gerade eine GS gekauft), das man wie schon jetzt im Camaro einen Downsizing -Turbomotor eingepfanzt. Es wurde doch schon irgendwo von einem geplanten Turboaggregat für die C8 geschrieben - das würde zeitlich doch rein zufällig passen.
Wolly #108